In der Ruderordnung findest du Hinweise und Regelungen für den Ruderbetrieb, sie betreffen die Pflege des Materials und auch deine Sicherheit. Im folgenden einige Auszüge zu den Grundlagen und zur Sicherheit aus diesem Dokument mit der Bitte, das gesamt Dokument zur Kenntnis zu nehmen.

Die Ruderordnung basiert auf folgenden, übergeordneten Grundlagen:
a)      Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG)
b)      Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung BSV)
c)      Statuten des Ruderclubs Murtensee (RCM)
d)      Fahr- und Verhaltensregeln des Schweizerischen Ruderverbandes (SRV)
e)      Reglement über das private Kurswesen (RCM) 

Sicherheit

Bei Gewittern, bevorstehendem Gewitter oder unsicheren Wetterverhältnissen darf keine Ausfahrt vorgenommen werden. Bei unsichtigem Wetter (z.B. Nebel, Schneetreiben, starker Regen) dürfen keine Ausfahrten gemacht werden. Boote, welche sich beim Eintreten unsichtigen Wetters bereits auf dem Gewässer befinden, müssen so rasch wie möglich einen Hafen oder die Nähe des Ufers anlaufen und bleiben dabei ausserhalb der Fahrrinnen der Kursschiffe. Fahrten in der Dämmerung oder in Dunkelheit dürfen nur durch erfahrene Ruderer unternommen werden. Es muss dabei ein weisses Rundumlicht gut sichtbar am Boot angebracht werden. In den Monaten November bis März sind Ausfahrten der Kategorien 1x, 2x und 2- nur mit Schwimmwesten gestattet. Während diesen Monaten dürfen Fahrten in diesen Kategorien nur durch erfahrene Ruderer unternommen werden. Schwamm und Handschöpfer werden in der Regel mitgenommen.

Sturmwarnzeichen

Das Sturmwarnzeichen (orangefarbiges Blinklicht) für den Murtensee ist beim Hafen Murten und von fast überall gut ersichtlich. 40 Blitze/Min. bedeutet Starkwindwarnung, 90 Blitze/Min. bedeutet Sturmwarnung. Bei Sturmwarnzeichen werden Boote nicht eingewassert. Ist ein Boot bereits auf dem Wasser, ist die Mannschaft angehalten, (a) bei Starkwindwarnung (40 Blitze/Min.) sofort und auf kürzestem Weg zum Ausgangspunkt (sicheren Anlegepunkt) zu fahren, (b)  bei Sturmwarnung (90 Blitze/Min.) sofort ein sicheres Ufer anzulaufen.